KINDER- UND JUGENDHILFE

§8a/b-Beratung

Kommen Sie beruflich in Kontakt mit Kindern und/oder Jugendlichen und machen sich Sorgen um ein Kind?

Erzählt das Kind oder der Jugendliche von Gewalt, die im häuslichen Rahmen stattfand? Beobachten Sie blaue Flecken oder berichtet es Ihnen von „eigenartigen“ Erziehungsmethoden? Haben Sie den Eindruck, es könnte in seinem familiären Rahmen unzureichend geschützt sein?
Fragen Sie sich, ob bereits eine Gefährdung vorliegt oder welche nächsten Schritte zu gehen sind?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Was bedeutet der Schutzauftrag für den beruflichen Alltag?

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche bei vermuteter Kindeswohlgefährdung davor zu schützen, in ihrer Entwicklung Schaden zu erleiden. Diese Aufgabe liegt nicht nur beim Jugendamt, sondern auch bei allen anderen „Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen“ (§8b, SGB VIII).

Wir lassen Sie nicht alleine mit diesen Fragen, denn Sie haben „bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung […] Anspruch auf eine kostenfreie anonyme Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft“ (§8b, SGB VIII).
Diese Fachkraft ist speziell ausgebildet und verfügt über Erfahrung im Kinderschutz.
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH helfen und beraten Sie gerne.

Wer hat laut Gesetz Anspruch auf eine Beratung?

Anspruch auf eine Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung ist jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.

 

Wie wird bei einer solchen Beratung vorgegangen?

Die Beratung wird in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form durchgeführt.

In der Beratung stellen Sie den Fall dar. Dabei beleuchten wir mit Ihnen die vorliegenden Fakten und stellen Fragen zur Kooperationsbereitschaft und zur Problemeinsicht der Personensorgeberechtigten. Auf dieser Basis nehmen wir mit Ihnen eine erste Einschätzung zur Form und Dringlichkeit der möglichen Kindeswohlgefährdung vor.

Davon ausgehend erarbeiten wir mit Ihnen zielgerichtet die weiteren Handlungsschritte, so dass der Schutz des Kindes, im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit, sichergestellt werden kann. Sollte sich zeigen, dass diese Möglichkeiten nicht ausreichend sein werden unterstützen wir Sie um ggf. eine Meldung an das Jugendamt auszufüllen.

Wo hole ich mir Hilfe und wo findet die Beratung statt?

Sie nehmen telefonisch (mo.-do. 9 bis 17, fr. bis 14 Uhr) mit der Fachbereichsleitung der ambulanten Hilfen Kontakt auf und schildern kurz und ohne Angabe von personenbezogenen Daten Ihr Anliegen.

Zeitnah erhalten Sie von der insoweit erfahrenen Fachkraft einen Rückruf. Diese vereinbart dann mit Ihnen eine persönliche Beratung und legt mit Ihnen den Ort fest. Die Beratung kann einmalig oder bei umfangreicherem Klärungsbedarf auch über mehrere Gespräche erfolgen.

Finanziert wird sie über das Jugendamt. Für den zu Beratenden fallen keine Kosten an.

WIR BERATEN SIE

Nehmen Sie Kontakt auf

Stefan Beck
Fachbereichsleitung Ambulante Hilfen
stefanbeck[at]verbund-sozialer-dienste.de*

* aus Schutz vor Spam-Mails ist das @-Symbol durch [at] ersetzt worden.