Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft stellt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung eine Einzelfallhilfe dar (§ 30 SGB VIII).

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche bzw. junge volljährige Erwachsene, die sich in einer konflikthaften Lebensphase befinden. Ihre Familien werden soweit gewünscht, möglich und notwendig mit in die Hilfe einbezogen.

Ob eine Erziehungsbeistandschaft eine geeignete Hilfe sein kann, schätzt das Jugendamt ein.

In einem Hilfeplangespräch gemeinsam mit dem Kind, Jugendlichen, dessen gesetzlichen Vertretern, dem/ der jungen Volljährigen, dem Jugendamt und dem Erziehungsbeistand werden die grundlegenden Ziele der Hilfe beschrieben.

Aufgaben einer Erziehungsbeistandschaft

In Abhängigkeit von der jeweiligen Lebenslage zeigen sich verschiedenartige Bedarfe, die gemeinsam mit dem Kind bzw. der/ dem Jugendlichen und der Familie erarbeitet werden. Grundsätzlich können sich diese Aspekte zeigen:

• Unterstützung im schulischen und beruflichen Bereich,

• Begleitung von Übergängen (Berufsausbildung, Umzug in eine eigene Wohnung usw.),

• Unterstützung von neu zugewanderten jungen Menschen,

• Erweiterung und Ergänzung des Entwicklungs- und Erfahrungsraumes,

• Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen,

• Bewältigung von persönlichen/ familiären Krisen und gelingende Gestaltung von Ablösungsprozessen (unter Einbeziehung der Familie),

• Stärkung des persönlichen Netzwerks sowie Ausbau der lebensweltlichen Ressourcen….

Die Hilfe erfolgt kostenfrei und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.