Aufsuchende Familientherapie

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) wird im Rahmen der Jugendhilfe § 27.3 SGB VIII angeboten.

Sie richtet sich an Kinder, Jugendlichen, junge Volljährige und deren Familien. Die Aufsuchende Familientherapie soll Familien erreichen, die mit anderen, herkömmlichen pädagogischen und therapeutischen Jugendhilfeangeboten nicht oder nicht mehr erreichbar sind. Dabei können beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrende Krisen, Grenzüberschreitungen, der Verlust der Hoffnung auf Veränderbarkeit, Verbesserung sowie geringe Motivation Merkmale dieser Familien sein.

Die AFT ist ein systemisch-therapeutisches Angebot an Familien, das in deren privaten häuslichen Umfeld ansetzt. Die Unterstützung durch die Aufsuchende Familientherapie soll den Familien helfen, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zurückzugewinnen, ihre eigenen Stärken wieder zu entdecken, neue zu finden, so dass sie ihr Leben mit all seinen Aufgaben wieder selbst bewältigen können. Eltern sollen dabei unterstützt werden ihre Erziehungsverantwortung in sozial akzeptierter Weise wieder auszuführen. Die Aufsuchende Familientherapie bezieht das Lebensumfeld der Familie mit ein.

Geprägt ist die Arbeit von dem Aspekt, dass die Familie in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis maximal 12 Monaten von zwei FamilientherapeutInnen zu Hause aufgesucht wird.

Das Jugendamt schätzt ein, ob eine AFT die geeignete Hilfeform sein kann. In einem Hilfeplangespräch werden gemeinsam mit den Beteiligten die Ziele vereinbart.

Die Hilfe erfolgt kostenfrei und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.