Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH – nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Kinder- und Jugendhilfe (§ 31 SGB VIII). Sie richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Ihre Aufgabe ist es, Familien durch intensive Betreuung und Begleitung zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine auf die gesamte Familie bezogene längerfristige langfristig ausgerichtete Hilfeform. Die Familie wird für einen bestimmten Zeitraum von Sozialpädagogen begleitet. Die gemeinsam vereinbarten Termine finden vorwiegend im häuslichen Umfeld statt.

Vor Beginn der Hilfe wird gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und der Familie ein Hilfeplan erstellt, in dem individuelle Ziele benannt werden.

Durch Stärkung, Aktivierung und Ausbau der bestehenden Kräfte der Familie soll erreicht werden, dass Probleme und Schwierigkeiten wieder selbstständig gelöst werden können.

Die Hilfe erfolgt für Sie kostenfrei und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Die Familienhelfer/-innen können Beratung und Unterstützung geben bei folgenden Anliegen:

  • Erweiterung der erzieherischen Kompetenz
  • Förderung der Kinder in Schule und Freizeit
  • Behördengängen
  • Kontaktaufnahme zu Institutionen
  • Psychischen Belastungen einzelner Familienmitglieder
  • Krisenintervention
  • Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Vermeidung von Fremdunterbringung der Kinder
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Förderung der Familienbeziehungen
  • Reflexion von Beziehungsregeln, Kommunikations-  und Handlungsmustern