Betreutes Wohnen (§ 27 SGB VIII i.V.m. §§ 34, 35a, 36, 41 SGB VIII)

Die Hilfe richtet sich an Jugendliche/junge Erwachsene und werdende Mütter oder junge Mütter/Väter mit ihren (Klein-) Kindern, die in Wohnungen oder Jugendwohngemeinschaften leben und zur Entwicklung und/oder Absicherung einer selbständigen Lebensführung ambulante Unterstützung benötigen. Erforderlich ist die Hilfe, weil der Jugendliche/junge Erwachsene aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung noch mit der selbständigen Lebensführung überfordert ist oder eine Rückkehr in sein Herkunftsmilieu nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Unter Anleitung und Betreuung durch das pädagogische Fachpersonal wird der Jugendliche/junge Erwachsene die Versorgung und Organisation seines Alltags weitgehend selbst sicherstellen. Der Jugendliche/junge Erwachsene wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau und der Sicherung eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt.

Pädagogische Schwerpunkte in der Arbeit liegen im lebenspraktischen Bereich, der Persönlichkeitsentwicklung, der schulischen und beruflichen Ausbildung und ggf. der Elternarbeit.

Die Hilfe richtet sich auch an werdende Mütter oder junge Mütter/Väter mit ihren (Klein-) Kindern, die in ihrer neuen Rolle als Mutter/Vater bei der Versorgung, Pflege und Erziehung ihres Kindes und zur Entwicklung einer selbständigen Lebensführung noch ambulante Unterstützung benötigen. In der Hilfe werden neben den oben aufgeführten Schwerpunkten, die jungen Frauen/Männer besonders in der Rolle als Mutter/Vater befähigt.

Eine Überprüfung der Maßnahme erfolgt, wie bei allen anderen ambulanten Hilfen, in der Regel nach drei Monaten bzw. nach Absprache mit den Beteiligten.