Inklusion

Der Bereich der Inklusion gilt als pädagogische Zusatzleistung zum Angebot der stationären Hilfe und wird innerhalb des Trägerverbundes über die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH angeboten.

Die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH bietet in Bad Essen und Umgebung bereits seit vielen Jahren verschiedene Angebote in den Bereichen Ambulante Hilfen, der teilstationären Betreuung in einer Tagesgruppe, Schulsozialarbeit, Jugendpflege, Offenen Ganztag in Schulen und verschiedene Angebote im Bereich der Inklusion an.

Das Angebot der Inklusion gliedert sich auf in die schulische und pädagogische Einzelbetreuung.

Bildliche Darstellung von Exklusion
Bildliche Darstellung von Separation
Bildliche Darstellung von Integration
Bildliche Darstellung von Inklusion

Schulische Einzelbetreuung

Die schulische Einzelbetreuung zielt auf die Förderung der Integration der Kinder und Jugendlichen in das gesellschaftliche Leben ab und erfolgt in der jeweiligen Schule der Kinder und Jugendlichen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in die Gesellschaft eingebunden werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Einstellungen oder Einschränkungen. Inklusion bedeutet also gesellschaftliche Teilhabe.

Die schulische Einzelbetreuung bezieht sich auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, die in den Wohngruppen der stationären Jugendhilfe untergebracht sind und ist ein spezifisches Angebot der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.

Diese Form der Eingliederungshilfe umfasst die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, um seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch und damit die Teilhabe an schulischer Bildung zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Schule darauf verweist, die entsprechende Hilfe nicht selbst leisten zu können.

Ziele der schulischen Einzelbetreuung:

Übergeordnetes Ziel ist immer die Sicherstellung der Teilhabe des Kindes / Jugendlichen an angemessener Schulbildung, u.a. durch die

  • Herstellung, Ausbau und Festigung der Gruppenfähigkeit und des Sozialverhaltens durch Steigerung der Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit als Grundlage für soziale Kontakte
  • Unterstützung beim Aufbau von Sozialkontakten mit anderen Kindern in der Schule und Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen im persönlichen und sozialen Umfeld
  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
  • Stabilisierung der psychischen Regulation des Erlebens und Verhaltens des Kindes/Jugendlichen
  • Erlernen von Fähigkeiten zur Krisenbewältigung/Stärkung der Selbsthilfepotentiale
  • Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenz/Befähigung zur eigenständigen Lebensführung; Entwicklung einer Tagesstruktur
  • Vermittlung eines angemessenen Umgangs mit Grenzen, Regeln und Bedürfnissen meines Gegenübers (Lehrkräfte, Mitschüler*innen)
  • Beziehungsaufbau und Beziehungspflege, Hilfe bei der Beziehungsgestaltung
  • Regelmäßiges Feedback zum Verhalten
  • Eine kontinuierliche Begleitung im Schulalltag (im Unterricht, in den Pausen)
  • Kontinuierliche und altersentsprechende Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenzen
  • Befähigung zu mehr Eigenverantwortung und Eigenständigkeit (eigenständiges Lernen fördern, Organisation von Arbeitsmappen und dem Arbeitsplatz)
  • Intervention oder Mediation in Krisensituationen: Das Kind/der Jugendliche wird in der Krise durch die Einzelbetreuung unterstützt und begleitet
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit

Die Inanspruchnahme und der Umfang der schulischen Einzelbetreuung erfolgt im Einzelfall nach einer konkreten Bedarfsprüfung im Rahmen der Hilfeplanung mit dem belegenden Jugendamt, den Personensorgeberechtigten und dem Kind. Die Leistung wird in Fachleistungsstunden abgerechnet.

Pädagogische Einzelbetreuung

Die pädagogische Einzelbetreuung ist, in Abgrenzung zu den Grundleistungen in den Wohngruppen, ein spezifisches Angebot der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und versteht sich als ambulante Unterstützung der Kinder und Jugendlichen zur Teilhabe in die Gesellschaft.

Durch das Angebot der pädagogischen Einzelbetreuung besteht die Möglichkeit, einen bestehenden Eingliederungsbedarf der Kinder und Jugendlichen auch außerhalb der Schulzeit zu decken.

Inhalte und Ziele der pädagogischen Zusatzleistung:

Die pädagogische Einzelbetreuung zielt auf die Integration und Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen im Gruppenkontext ab. Das Soziale Lernen steht in der täglichen Arbeit bei allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Hilfeform und den Förderschwerpunkten, im Fokus. Dies betrifft in einem sehr hohen Maß auch den Freizeitbereich.

Durch die Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeit und einer Unterstützung und Begleitung bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen wird die Gruppenfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in der Wohngruppe erweitert und gefördert.

Eine Anleitung im Umgang mit Grenzen, Regeln und Bedürfnissen wird zielgerichtet und konsequent verfolgt. Auftretende Krisensituationen werden intensiv begleitet und unterstützt. Situationen die von Aggressivität, Distanzlosigkeit, Unruhe und/oder Ängstlichkeit geprägt sind, werden erarbeitet, begleitet und es wird konsequent versucht durch Absprachen und durch das Trainieren anderer Verhaltensmuster diese Reaktionen einzustellen bzw. zu verringern. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihren Möglichkeiten und Ressourcen gestärkt und wertgeschätzt.

Im Hinblick auf das Normalisierungsprinzip steht bei der pädagogischen Einzelbetreuung die Integration in externe Freizeitangebote ebenfalls im Fokus.

Die Kinder und Jugendlichen werden individuell nach ihren Bedürfnissen und Wünschen begleitet und dabei unterstützt Teil einer Peergruppe zu werden. Durch die Begleitung wird ermöglicht, sich sicher in anderen Gruppen zu bewegen und regelmäßig an diesen teilnehmen zu können. Ihr Selbstwertgefühl wird gestärkt, und es befähigt sie zu einer höheren Eigenverantwortung und Eigenständigkeit.

Ferner soll die Lebensqualität hier verbessert werden. Die Begleitung zu wöchentlich stattfindenden Angeboten wie Sportvereine o.ä. wird dabei genauso ermöglicht, wie die Teilnahme an Kulturangeboten, Ferienangeboten und/oder Freizeiten.

Die Pädagogischen Zusatzleistungen werden über Fachleistungsstunden abgerechnet. Der jeweilige Umfang der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und obliegt den belegenden Jugendämtern und wird gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern im Hilfeplangespräch festgelegt.

Kontakt Inklusion

Kontaktadresse „Inklusion“
Gartenstraße 1
49163 Bohmte

Ansprechpartner:
Cleo Kretschmer
Fachbereichsleitung Inklusion